AGB UMZUG — Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler
Stand: März 2026
Firma:
Dynaev GMBH
Kirchstrasse 67
6473 Silenen
Kanton Uri
UID: CHE-146.148.688
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Umzugsdienstleistungen der Dynaev GMBH, Kirchstrasse 67, 6473 Silenen, Kanton Uri, UID: CHE-146.148.688.
1.2 Dynaev GMBH erbringt Umzugsdienstleistungen unter der Marke «MeinTüftler». Vertragspartnerin ist ausschliesslich die Dynaev GMBH.
1.3 Diese AGB gelten für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten (B2C). Sie werden Bestandteil des Vertrags durch Annahme der Buchung oder des Angebots, unabhängig davon, ob die Beauftragung online, telefonisch, schriftlich, per WhatsApp oder über eine Drittplattform erfolgt.
1.4 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der Dynaev GMBH abrufbar. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Auftragsbestätigung geht die Auftragsbestätigung vor.
1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dynaev GMBH ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§2 Leistungsumfang
2.1 Standardleistungen
Zum vereinbarten Leistungsumfang gehören – je nach Angebot und Auftragsbestätigung – insbesondere der Transport von Möbeln und Hausrat vom Ausgangs- zum Bestimmungsort, das Be- und Entladen des Fahrzeugs, der übliche Treppentransport sowie die Demontage und Montage einfacher Möbelstücke, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2 Zugangs- und Kalkulationsgrundlagen
Die Kalkulation beruht auf den bei der Offertstellung angegebenen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich Tragweg, Stockwerk, Liftverfügbarkeit, Parkplatzsituation und Zugänglichkeit.
2.3 Mehraufwand bei abweichenden Verhältnissen
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Umzugstag wesentlich von den bei der Offertstellung gemachten Angaben ab, insbesondere bei längeren Tragwegen, fehlender Liftverfügbarkeit, erschwertem Zugang oder vergleichbaren Umständen, kann ein zusätzlicher Aufwand nach vorgängiger Information des Auftraggebers gesondert verrechnet werden.
2.4 Parkplatz und Halteverbote
Der Auftraggeber ist verantwortlich für allfällige notwendige Bewilligungen oder Reservationen für Parkierung, Halteverbote oder Zufahrten, soweit diese für die Durchführung des Umzugs erforderlich sind. Entstehen Zusatzkosten aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben, können diese nach vorgängiger Information weiterverrechnet werden.
2.5 Nicht im Standardumfang enthaltene Leistungen
Nicht im Standardumfang enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere die Demontage oder Montage komplexer Möbel, der Transport von besonderen oder besonders empfindlichen Gegenständen, Entsorgungen, Reinigungsleistungen sowie Verpackungsmaterialien.
2.6 Hinweise zu IKEA-Möbeln und empfindlichen Möbelteilen
Bei Möbeln mit empfindlichen, stark beanspruchten oder konstruktionsbedingt sensiblen Verbindungen, insbesondere bei gewissen Flachmöbeln, kann trotz sorgfältiger Ausführung nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen von Demontage, Transport oder Montage zu Materialbeanspruchungen oder Beschädigungen kommt. Besondere Risiken oder empfindliche Möbelkonstruktionen sind vorab mitzuteilen.
2.7 Sonntags- und Spezialtermine
Soweit gesetzlich zulässig und organisatorisch möglich, können Umzüge auch an Sonderterminen durchgeführt werden. Allfällige Zuschläge bedürfen einer vorgängigen Vereinbarung.
§3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote der Dynaev GMBH sind freibleibend und beruhen auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Bestätigung oder Unterzeichnung über eine von Dynaev GMBH bereitgestellte Website- oder Formularlösung, durch elektronische Signatur, durch Bestätigungsnachricht nach Buchung oder durch ausdrückliche mündliche beziehungsweise schriftliche Auftragserteilung.
3.3 Die Auftragsbestätigung enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile. Der Auftraggeber ist gehalten, diese nach Erhalt zeitnah zu prüfen und allfällige Abweichungen möglichst rasch mitzuteilen.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch Dynaev GMBH.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Dynaev GMBH ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
4.2 Die vereinbarten Preise beruhen auf den Angaben des Auftraggebers sowie auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich von den bei der Offertstellung gemachten Angaben ab, kann ein zusätzlicher Aufwand nach vorgängiger Information des Auftraggebers gesondert verrechnet werden.
4.3 Wartezeiten, Verzögerungen oder Zusatzaufwände, die durch unzutreffende oder unvollständige Angaben, fehlende Zugänge, fehlende Schlüssel oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, können nach vorgängiger Information gesondert verrechnet werden.
4.4 Als Zahlungsmittel werden die bei der Buchung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsarten akzeptiert.
4.5 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Abschluss der vertraglich geschuldeten Leistung fällig. Dynaev GMBH kann bei grösseren Aufträgen, internationalen Umzügen, kurzfristigen Einsätzen oder besonderem Zusatzaufwand eine angemessene Vorauszahlung verlangen, sofern dies vorab vereinbart wurde.
§5 Stornierung und Terminverschiebung
5.1 Stornierungen oder Verschiebungen des vereinbarten Umzugstermins sind möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
5.2 Erfolgt die Stornierung mehr als 14 Werktage vor dem vereinbarten Umzugstermin, fallen keine Kosten an.
5.3 Erfolgt die Stornierung 7 bis 14 Werktage vor dem vereinbarten Umzugstermin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% des vereinbarten Auftragswerts verrechnet werden.
5.4 Erfolgt die Stornierung 48 Stunden bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Umzugstermin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswerts verrechnet werden.
5.5 Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Umzugstermin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 80% des vereinbarten Auftragswerts verrechnet werden.
5.6 Ist die Durchführung des Umzugs zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung möglich, kann der daraus entstehende Leeraufwand oder Zusatzaufwand angemessen verrechnet werden.
5.7 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dynaev GMBH alle für die Durchführung des Umzugs wesentlichen Angaben vollständig und zutreffend mitzuteilen, insbesondere zu Umzugsgut, Zugangsverhältnissen, Tragwegen, Stockwerken, Liftverfügbarkeit, Parkmöglichkeiten sowie besonderen Risiken.
6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Abgangs- und Bestimmungsorte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die vereinbarten Leistungen ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.
6.3 Erforderliche Schlüssel, Zutrittsberechtigungen, Parkbewilligungen oder sonstige organisatorische Voraussetzungen sind rechtzeitig bereitzustellen.
6.4 Der Auftraggeber hat besonders empfindliche, wertvolle oder schadensanfällige Gegenstände sowie besondere Umstände vor Beginn des Umzugs ausdrücklich mitzuteilen.
6.5 Sofern Verpackungsleistungen nicht ausdrücklich übernommen wurden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Umzugsgut ordnungsgemäss und transportgerecht vorbereitet ist.
§7 Haftung
7.1 Dynaev GMBH haftet für Schäden, die durch eine Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Dynaev GMBH – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.3 Keine Haftung besteht für Schäden, die auf unzutreffende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, auf ungenügende Verpackung durch den Auftraggeber oder auf bereits bestehende Vorschäden zurückzuführen sind, soweit Dynaev GMBH diese Umstände nicht zu vertreten hat.
7.4 Bei Gegenständen, die vom Auftraggeber selbst verpackt wurden, beschränkt sich eine Haftung für verdeckte Schäden am Inhalt auf Fälle, in denen nachgewiesen ist, dass die Beschädigung auf ein Verhalten von Dynaev GMBH während Transport oder Handhabung zurückzuführen ist.
7.5 Dynaev GMBH ist berechtigt, beanstandete Leistungen oder geltend gemachte Schäden zunächst innerhalb angemessener Frist zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, nachzubessern oder den betroffenen Zustand wiederherzustellen, bevor weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.
7.6 Hinweise zu Versicherungen oder Deckungen beziehen sich nur auf den jeweils tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz. Aus solchen Hinweisen ergibt sich keine über die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Ansprüche hinausgehende Garantie oder Zusicherung.
§8 Beanstandungen und Schadensmeldung
8.1 Offensichtliche Schäden oder Beanstandungen sind möglichst sofort bei Übergabe oder unmittelbar nach Abschluss des Umzugs mitzuteilen und anschliessend zeitnah schriftlich, nach Möglichkeit mit Fotos, zu bestätigen.
8.2 Nicht sofort erkennbare Schäden sind nach Entdeckung möglichst rasch schriftlich mitzuteilen.
8.3 Soweit ein Übergabeprotokoll erstellt wird, dient dieses der Dokumentation erkennbarer Beanstandungen zum Zeitpunkt der Übergabe.
8.4 Eine rechtzeitige Mitteilung erleichtert die Prüfung und Bearbeitung allfälliger Ansprüche. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
§9 Zahlungsverzug
Bei fälligen und unbestrittenen Forderungen gelten die gesetzlichen Rechte von Dynaev GMBH. Weitergehende Massnahmen bedürfen der Prüfung des Einzelfalls und der Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
§10 Lagerung
Sofern Einlagerungsleistungen vereinbart werden, gelten hierfür gesonderte Vereinbarungen oder separate Lagerungsbedingungen der Dynaev GMBH.
§11 Buchungen über Drittplattformen
11.1 Erfolgt eine Buchung über eine Drittplattform, bleibt – soweit im Verhältnis zum Endkunden nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – Vertragspartnerin für die von Dynaev GMBH erbrachten Leistungen die Dynaev GMBH.
11.2 Bedingungen der jeweiligen Vermittlungsplattform gelten nur insoweit, als sie für die konkrete Buchung oder Vermittlung verbindlich einbezogen wurden.
11.3 «MeinTüftler» ist eine Marke der Dynaev GMBH.
§12 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach Massgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website der Dynaev GMBH.
§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände oder zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen vorgehen, ist Gerichtsstand Silenen, Kanton Uri.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§15 Rücktritt und Stornierung bei Fernabschlüssen
15.1 Verträge mit Dynaev GMBH werden nach Schweizer Recht geschlossen. Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für online, telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp abgeschlossene Umzugsverträge besteht nach Schweizer Recht grundsätzlich nicht.
15.2 Massgeblich sind die im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung und in diesen AGB vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsregelungen.
15.3 Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor einem allfälligen Rücktritt vollständig oder teilweise vorbereitet oder ausgeführt, sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände nach den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.
15.4 Rücktritts- oder Stornierungserklärungen sind schriftlich an die von Dynaev GMBH angegebene Kontaktadresse zu richten.
§16 Höhere Gewalt
16.1 Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und ausserhalb des Einflussbereichs von Dynaev GMBH liegende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, erhebliche Verkehrsstörungen, Streiks oder erhebliche personelle Ausfälle.
16.2 Soweit Dynaev GMBH aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung.
16.3 Dynaev GMBH informiert den Auftraggeber so rasch wie möglich und bemüht sich um einen angemessenen Ersatztermin.
16.4 Dauert die Behinderung länger an, können beide Parteien den Vertrag nach angemessener Prüfung der Umstände beenden. Bereits erbrachte Leistungen oder Aufwände bleiben nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldet; im Übrigen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen anteilsmässig zurückerstattet.
§17 Beanstandungen und Streitbeilegung
17.1 Beanstandungen oder Beschwerden können schriftlich an die von Dynaev GMBH angegebene Kontaktadresse gerichtet werden. Dynaev GMBH bemüht sich um eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung.
17.2 Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine sachliche und gütliche Klärung.
17.3 Zwingende gesetzliche Rechte und Gerichtsstände bleiben vorbehalten.