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AGB REINIGUNG — Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler

Stand: März 2026

Firma:

Dynaev GMBH

Kirchstrasse 67

6473 Silenen

Kanton Uri

UID: CHE-146.148.688

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Reinigungsdienstleistungen der Dynaev GMBH, Kirchstrasse 67, 6473 Silenen, Kanton Uri, UID: CHE-146.148.688.

1.2 Dynaev GMBH erbringt Reinigungsdienstleistungen unter der Marke «MeinTüftler». Vertragspartnerin ist ausschliesslich die Dynaev GMBH.

1.3 Diese AGB gelten für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten (B2C). Sie werden Bestandteil des Vertrags durch Annahme der Buchung oder des Angebots, unabhängig davon, ob die Beauftragung online, telefonisch, schriftlich oder über eine Drittplattform erfolgt.

1.4 Eine Abnahmegarantie gemäss §3 gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

§2 Leistungsumfang Reinigung

2.1 Umzugsreinigung (Endreinigung) – Standard

Die Standardreinigung orientiert sich am branchenüblichen Reinigungsstandard und umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Küche: Entfetten von Herd und gut zugänglichen Küchenoberflächen, Reinigung des Backofens innen, Reinigung des Kühlschranks, Reinigung des Dunstabzugs inklusive zugänglicher Filter.

Bad/WC: Entfernung üblicher Kalk- und Schmutzablagerungen an Armaturen und Duschwänden, Reinigung der Fugen im üblichen Rahmen, Reinigung von Spiegeln und Sanitärkeramik.

Fenster: Reinigung der Glasflächen innen, Fensterrahmen, Fenstersimse sowie gut zugänglicher Rollläden oder Lamellenstoren.

Böden: Materialgerechte Reinigung der Böden, insbesondere feuchtes Wischen bei Parkett und Laminat sowie Reinigung von Fliesenoberflächen und Fugen im üblichen Rahmen.

Allgemeine Bereiche: Reinigung von Lichtschaltern, Steckdosen, Türrahmen, Türgriffen sowie Einbauschränken innen und aussen.

Zusätzlich eingeschlossen sind – soweit im Objekt vorhanden und im üblichen Reinigungsrahmen zugänglich – das Saugen und Wischen der Böden, die Staubreinigung, die Reinigung von Heizkörpern aussen sowie das Verschliessen von bis zu 20 Dübellöchern. Weitere Dübellöcher können gesondert verrechnet werden.

2.2 Kostenpflichtige Zusatzarbeiten

Nicht im Standardumfang enthalten und nur nach gesonderter Vereinbarung bzw. zusätzlicher Vergütung auszuführen sind insbesondere: Schimmelbehandlung, Nikotinreinigung, Entfernung starker Tierhaarrückstände, Beseitigung von Extremverschmutzungen, Spezialreinigung empfindlicher Natursteinflächen, besondere Parkettbehandlungen, Reinigung von Aussenbereichen wie Balkon oder Keller sowie Fensterreinigung aussen.

2.3 Hinweise zu empfindlichen Materialien und Vorschäden

Bei empfindlichen, unversiegelten, alten oder bereits vorgeschädigten Oberflächen kann trotz sorgfältiger und materialgerechter Ausführung nicht in jedem Fall ein vollständig gleichbleibendes Reinigungsergebnis oder die vollständige Vermeidung von Spuren ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere unversiegelten Naturstein, unversiegeltes Holz, Wände mit Kalkfarbe, antike Armaturen oder Oberflächen mit bereits vorhandenen Mängeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf solche Materialien oder Vorschäden vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.

§3 Abnahmegarantie

3.1 Vereinbarung der Abnahmegarantie

Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 Inhalt der Abnahmegarantie

Wurde eine Abnahmegarantie ausdrücklich vereinbart, verpflichtet sich Dynaev GMBH, die vereinbarten Reinigungsleistungen so zu erbringen, dass die Wohnung im Rahmen des üblichen Übergabestandards gereinigt ist. Werden bei der Wohnungsübergabe ausschliesslich reinigungsbezogene Mängel beanstandet, besteht im Rahmen der nachstehenden Bedingungen Anspruch auf eine kostenlose Nachreinigung der betroffenen Bereiche.

3.3 Voraussetzungen

Die Abnahmegarantie gilt nur, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(a) Das Reinigungsprotokoll wird am Reinigungstag vom Auftraggeber oder von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet.

(b) Die Wohnung ist bei Reinigungsbeginn vollständig geräumt und frei zugänglich.

(c) Wasser- und Stromanschluss stehen während der Reinigung uneingeschränkt zur Verfügung.

(d) Die Wohnungsübergabe findet innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Reinigung statt.

(e) Zwischen Reinigung und Übergabe wurden keine weiteren Arbeiten durch Dritte ausgeführt und es ist keine Nachverschmutzung eingetreten.

(f) Beanstandungen werden innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe schriftlich gemeldet und, soweit vorhanden, mit dem Abnahme- oder Mängelprotokoll des Vermieters oder der Verwaltung belegt.

3.4 Umfang der Garantieleistung

Im Garantiefall erfolgt eine kostenlose Nachreinigung der beanstandeten, vom Auftrag betroffenen Reinigungsbereiche innerhalb angemessener Frist. Die Nachreinigung beschränkt sich auf Leistungen, die von Dynaev GMBH im konkreten Auftrag übernommen wurden.

3.5 Ausschlüsse

Die Abnahmegarantie gilt insbesondere nicht für:

  • Vorschäden und altersbedingte Abnutzung;
  • bauliche Mängel, Schimmel in der Bausubstanz oder defekte Sanitäranlagen;
  • tief sitzende Kalk-, Flecken- oder Verfärbungsschäden, die sich auch mit professionellen Mitteln nicht vollständig entfernen lassen;
  • in der Wohnung verbliebene Gegenstände oder Möbel;
  • Anforderungen, die über den üblichen oder vereinbarten Reinigungsstandard hinausgehen;
  • Fälle, in denen die Voraussetzungen gemäss §3.3 nicht eingehalten wurden.

3.6 Verhältnis zu weiteren Ansprüchen

Die Abnahmegarantie ist auf die kostenlose Nachreinigung der betroffenen Bereiche ausgerichtet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Dynaev GMBH ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Pauschalpreise oder Festpreise beruhen auf den Angaben des Auftraggebers sowie auf dem vereinbarten Leistungsumfang.

4.2 Weicht der tatsächliche Zustand des Objekts wesentlich von den bei der Offertstellung gemachten Angaben ab, insbesondere bei erheblicher Verschmutzung, kann nach vorgängiger Information des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand nach Zeit verrechnet werden.

4.3 Regiearbeiten oder zusätzliche, nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Arbeiten werden – sofern nicht anders vereinbart – nach dem jeweils mitgeteilten Stundenansatz pro eingesetzte Person verrechnet.

4.4 Als Zahlungsmittel werden die bei der Buchung oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsarten akzeptiert.

4.5 Sofern eine Abnahmegarantie ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Vergütung nach erfolgter Übergabe beziehungsweise nach Abschluss einer allfälligen berechtigten Nachreinigung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Ohne vereinbarte Abnahmegarantie ist die Vergütung mit Abschluss der Reinigung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.6 Bei höheren Auftragswerten, kurzfristigen Einsätzen oder besonderem Zusatzaufwand kann Dynaev GMBH eine angemessene Vorauszahlung verlangen, sofern dies vorab vereinbart wurde.

§5 Stornierung und Terminverschiebung

5.1 Eine Stornierung oder Verschiebung des vereinbarten Termins ist möglichst frühzeitig mitzuteilen.

5.2 Erfolgt die Stornierung mehr als 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin, fallen keine Kosten an.

5.3 Erfolgt die Stornierung 3 bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Preises verrechnet werden.

5.4 Erfolgt die Stornierung 24 bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verrechnet werden.

5.5 Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 80% des vereinbarten Preises verrechnet werden.

5.6 Ist die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich oder nicht in dem für die vereinbarte Reinigung erforderlichen Zustand, insbesondere nicht ausreichend geräumt, kann der dadurch entstehende Leeraufwand sowie ein allfälliger zusätzlicher Aufwand für eine Neuplanung angemessen verrechnet werden.

5.7 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigende Wohnung oder das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und – soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich – ausreichend geräumt ist.

6.2 Wasser und Strom müssen während der Reinigung in üblichem Umfang verfügbar sein.

6.3 Schlüssel, Zugangsdaten oder ein persönlicher Zugang sind rechtzeitig bereitzustellen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

6.4 Wurde eine Abnahmegarantie vereinbart, ist der Termin der Wohnungsübergabe Dynaev GMBH rechtzeitig mitzuteilen.

6.5 Der Auftraggeber hat Dynaev GMBH vor Beginn der Arbeiten auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf Schimmelbefall, Nikotinbelastung, empfindliche Materialien, Vorschäden oder besondere Anforderungen von Vermieter oder Verwaltung.

§7 Schlüssel und Zugang

7.1 Sofern Schlüssel für die Durchführung des Auftrags übergeben werden, kann die Übergabe und Rückgabe dokumentiert werden.

7.2 Dynaev GMBH haftet bei Verlust eines übergebenen Schlüssels nur für die angemessenen Kosten des Ersatzes des konkret übergebenen Schlüssels. Eine Haftung für weitergehende Folgekosten, insbesondere für den Austausch von Schliessanlagen, Zylindern oder Schlüsselsystemen des gesamten Gebäudes, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§8 Haftung

8.1 Dynaev GMBH haftet für Schäden, die durch eine Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Dynaev GMBH – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3 Dynaev GMBH ist berechtigt, beanstandete Leistungen zunächst innerhalb angemessener Frist zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, nachzubessern oder den betroffenen Zustand wiederherzustellen, bevor weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.

8.4 Hinweise zu Versicherungen oder Deckungen beziehen sich nur auf den jeweils tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz. Aus solchen Hinweisen ergibt sich keine über die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Ansprüche hinausgehende Garantie oder Zusicherung.

§9 Beanstandungen und Reklamationen

9.1 Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen.

9.2 Nicht sofort erkennbare Mängel sind nach Entdeckung möglichst innerhalb von 3 Werktagen schriftlich mitzuteilen.

9.3 Wurde eine Abnahmegarantie vereinbart, gelten ergänzend die Voraussetzungen gemäss §3.

9.4 Eine rechtzeitige Mitteilung erleichtert die Prüfung und Nachbesserung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

§10 Beurteilungsmaßstab der Reinigungsleistung

Für die Beurteilung der vereinbarten Reinigungsleistung gelten der übliche Reinigungsstandard sowie – soweit einschlägig – branchenübliche Richtwerte, insbesondere im Bereich der Umzugsreinigung.

§11 Regelmässige und besondere Reinigungen

11.1 Für regelmässige oder wiederkehrende Reinigungsleistungen sowie für Grundreinigungen und Reinigungen nach Renovations-, Bau- oder Reparaturarbeiten können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

11.2 Sofern für solche Leistungen nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

11.3 Die Abnahmegarantie gemäss §3 gilt nicht für regelmässige Reinigungsleistungen sowie für Grundreinigungen oder Reinigungen nach Renovations-, Bau- oder Reparaturarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

§12 Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach Massgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von Dynaev GMBH.

§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände oder zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen vorgehen, ist Gerichtsstand Silenen, Kanton Uri.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§15 Rücktritt und Stornierung bei Fernabschlüssen

15.1 Verträge mit Dynaev GMBH werden nach Schweizer Recht geschlossen. Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für online, telefonisch oder per E-Mail abgeschlossene Reinigungsverträge besteht nach Schweizer Recht grundsätzlich nicht.

15.2 Massgeblich sind die im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung und in diesen AGB vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsregelungen.

15.3 Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor einem allfälligen Rücktritt vollständig oder teilweise vorbereitet oder ausgeführt, sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände nach den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.

15.4 Rücktritts- oder Stornierungserklärungen sind schriftlich an die von Dynaev GMBH angegebene Kontaktadresse zu richten.

§16 Höhere Gewalt

16.1 Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und ausserhalb des Einflussbereichs von Dynaev GMBH liegende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, erhebliche Verkehrsstörungen, Streiks oder erhebliche personelle Ausfälle.

16.2 Soweit Dynaev GMBH aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung.

16.3 Dynaev GMBH informiert den Auftraggeber so rasch wie möglich und bemüht sich um einen angemessenen Ersatztermin.

16.4 Dauert die Behinderung länger an, können beide Parteien den Vertrag nach angemessener Prüfung der Umstände beenden. Bereits erbrachte Leistungen oder Aufwände bleiben nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldet; im Übrigen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen anteilsmässig zurückerstattet.

§17 Beanstandungen und Streitbeilegung

17.1 Beanstandungen oder Beschwerden können schriftlich an die von Dynaev GMBH angegebene Kontaktadresse gerichtet werden. Dynaev GMBH bemüht sich um eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung.

17.2 Soweit eine vereinbarte Abnahmegarantie betroffen ist, gelten ergänzend die in §3 geregelten Voraussetzungen und Abläufe.

17.3 Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine sachliche und gütliche Klärung.

17.4 Zwingende gesetzliche Rechte und Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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