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AGB Garten

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Gartenarbeit & Aussenanlagen

Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler

Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688

E-Mail: hello@meintueftler.ch | +41 44 244 99 71

Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/agb/garten

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Dynaev GMBH erbringt Garten- und Aussenanlagenarbeiten unter der Marke «MeinTüftler». Alleiniger Vertragspartner ist die Dynaev GMBH. Diese AGB gelten für B2C- und B2B-Kunden.

§2 Leistungsumfang

2.1 Leistungen: Gartenpflege, Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt (bis 5m Höhe), Bepflanzungsarbeiten, Gartengestaltung, Saisonpflege (Frühjahr/Herbst), Schneeräumung und Winterdienst (separater Vertrag).

2.2 Anwendbare Normen: Gartenarbeiten werden nach den Richtlinien von JardinSuisse sowie nach SIA Norm 318 (Garten- und Landschaftsbau) ausgeführt.

2.3 Grenzen: Keine Baumfällung über 5m ohne Zertifizierung; keine Kanalisationsarbeiten; keine Mauerarbeiten ohne gesonderte Vereinbarung; keine Pflanzenschutzmittel mit amtlicher Bewilligungspflicht.

§3 Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebot nach persönlicher Besichtigung oder Fotos. Gartengestaltungskonzepte können kostenpflichtig sein (wird bei Auftragserteilung angerechnet). Verbindlichkeit Angebot: 14 Tage.

3.2 Vertragsschluss schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Online-Bestätigung).

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Gartenpflege (Standard): CHF 65.– bis CHF 85.–/Stunde/Person

Gartengestaltung/Spezialarbeiten: CHF 80.– bis CHF 110.–/Stunde/Person

Mindestaufwand: CHF 100.–

Anfahrt: ±20km ab Silenen im Mindestaufwand; darüber CHF 0.80/km

Materialien und Pflanzen: Einkaufspreis + 15% Handling

Grüngutentsorgung: CHF 15.–/Sack (80L)

Zahlungsarten: Bar, TWINT, Kreditkarte (+3%)

§5 Stornierungsbedingungen

Zeitpunkt der Stornierung

Gebühr

Mehr als 48h

Kostenlos (Witterungsstornierung: immer kostenlos)

24–48h

25%

Weniger als 24h

50%

Kein Einlass / Nichterscheinen

100% Mindestaufwand

§6 Witterungsklausel

Bei Regen, Frost (unter 5°C), Sturm oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen kann Dynaev GMBH den Termin kostenfrei verschieben. Ankündigung mindestens 2 Stunden vor geplantem Beginn. Diese Klausel gilt für gewöhnliche widrige Witterungsverhältnisse; für ausserordentliche Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsche etc.) gilt §17 Force Majeure mit dem Recht zur Vertragsauflösung.

§7 Pflichten des Auftraggebers

Zugang zum Grundstück zum vereinbarten Zeitpunkt

Vollständige Information über Untergrundleitungen (Wasser, Gas, Elektro, Telekommunikation)

Angabe von Grundstücksgrenzen und empfindlichen Pflanzen

Entfernung von Hindernissen (Gartenmöbel, Spielzeug, Tiere)

Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben

§8 Gewährleistung Gartenarbeit (JardinSuisse-Standard)

8.1 Ortsfeste Anlagen (Fundamente, Terrassen, Mauern, Wege): 5 Jahre gemäss Art. 371 Abs. 1 OR.

8.2 Pflanzenarbeiten und bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Abnahme.

8.3 Anwachsgarantie (Pflanzgarantie):

Bedingung

Regelung

Mit Pflegevertrag

12 Monate Anwachsgarantie (JardinSuisse-Standard: eine Vegetationsperiode)

Ohne Pflegevertrag

30 Tage ab Abnahme, nur bei nachgewiesener fachgerechter Pflege

Voraussetzung

Regelmässige Bewässerung gemäss Pflegehinweisen; Schutz vor Extremwetter

8.4 Ausschlüsse Anwachsgarantie:

Schädlings- oder Krankheitsbefall nach Pflanzung

Schäden durch Tiere (Wild, Haustiere)

Extreme Witterungsereignisse (höhere Gewalt)

Unkräuter (z.B. Fingerhirse, Quecke)

Ungeeignete Bodenverhältnisse, die trotz Besichtigung nicht erkennbar waren

Trockenheit durch unterlassene Bewässerung

Pflanzen auf ausdrücklichen Wunsch an einem ungeeigneten Standort gepflanzt

§9 Haftung

9.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR).

9.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.

9.3 Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung besteht gemäss aktuell gültiger Police; Versicherungsnachweis wird auf Anfrage bereitgestellt.

9.4 Ausschlüsse: Schäden durch nicht deklarierte Untergrundleitungen; Tierschäden nach Auftragsabschluss; Witterungsschäden nach Auftragsabschluss.

§10 Dauerverträge Gartenpflege

10.1 Saisonal (April–Oktober) oder ganzjährig verfügbar.

10.2 Mindestlaufzeit: 3 Monate.

10.3 Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.

§11 Schneeräumung und Winterdienst

11.1 Separater saisonaler Winterdienstvertrag (Laufzeit Oktober–März).

11.2 Reaktionszeit: 2 Stunden nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung.

11.3 Streumittel: Verwendung von Streusplit gemäss USG und Gewässerschutzgesetz.

11.4 Räumungsprotokoll: Jeder Winterdienst-Einsatz wird protokolliert (Datum, Uhrzeit, Massnahmen). Das Protokoll dient als Haftungsnachweis im Schadensfall.

11.5 Haftung Winterdienst: Die Haftung des Auftragnehmers für Personenschäden infolge Glätte ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten wurden und ein lückenloses Räumungsprotokoll vorliegt.

§12 Datenschutz

Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.dynaev.ch/datenschutz

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.

§14 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt.

§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder Subunternehmer während und für 12 Monate nach Vertragsende abzuwerben. Konventionalstrafe: CHF 2'000.– pro Fall.

§16 Rücktritt und Stornierung bei Fernabschlüssen

16.1 Verträge werden nach Schweizer Recht geschlossen. Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Buchungen besteht im Schweizer Recht nicht.

16.2 Massgeblich sind die im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung und in diesen AGB vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsregeln.

16.3 Wird die Leistung auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorzeitig begonnen, sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände zu vergüten.

16.4 Rücktrittserklärungen sind schriftlich an hello@meintueftler.ch zu richten.

§17 Höhere Gewalt und Witterungsereignisse (Force Majeure)

17.1 Als höhere Gewalt gelten: ausserordentliche Trockenperioden mit Wassernutzungsverboten, Schädlingskalamitäten (amtlich angeordnete Quarantänemassnahmen), Naturkatastrophen (Erdrutsche, Hochwasser im Kanton Uri), behördliche Betretungsverbote, Pandemien, Streiks, unvorhersehbare Materialengpässe.

17.2 Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kostenfreie Neuterminierung.

17.3 Winterdienst-Spezialregel: Extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit des Personals gefährden, berechtigen zur temporären Leistungsunterbrechung.

17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung.

§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung

18.1 Beanstandungen schriftlich an hello@meintueftler.ch | +41 44 244 99 71 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen. Bei Pflanzenausfällen: Dokumentation mit Fotos erforderlich.

18.2 Anwachsgarantie-Reklamationen: Schriftliche Meldung mit Fotodokumentation innert 5 Tagen nach Feststellung.

18.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri. Obligatorischer Schlichtungsversuch vor Klageerhebung.

18.4 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.

Version 1.2 | Stand: März 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH

Abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/agb/garten

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