AGB Garten
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Gartenarbeit & Aussenanlagen
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/agb/garten
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
§2 Leistungsumfang
§2 Leistungsumfang
2.1 Leistungen: Gartenpflege, Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt (bis 5m Höhe), Bepflanzungsarbeiten, Gartengestaltung, Saisonpflege (Frühjahr/Herbst), Schneeräumung und Winterdienst (separater Vertrag).
2.2 Anwendbare Normen: Gartenarbeiten werden nach den Richtlinien von JardinSuisse sowie nach SIA Norm 318 (Garten- und Landschaftsbau) ausgeführt.
2.3 Grenzen: Keine Baumfällung über 5m ohne Zertifizierung; keine Kanalisationsarbeiten; keine Mauerarbeiten ohne gesonderte Vereinbarung; keine Pflanzenschutzmittel mit amtlicher Bewilligungspflicht.
§3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebot nach persönlicher Besichtigung oder Fotos. Gartengestaltungskonzepte können kostenpflichtig sein (wird bei Auftragserteilung angerechnet). Verbindlichkeit Angebot: 14 Tage.
Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Gartenpflege (Standard): CHF 65.– bis CHF 85.–/Stunde/Person
Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Gartenpflege (Standard): CHF 65.– bis CHF 85.–/Stunde/Person
Gartengestaltung/Spezialarbeiten: CHF 80.– bis CHF 110.–/Stunde/Person
Mindestaufwand: CHF 100.–
Anfahrt: ±20km ab Silenen im Mindestaufwand; darüber CHF 0.80/km
Materialien und Pflanzen: Einkaufspreis + 15% Handling
Grüngutentsorgung: CHF 15.–/Sack (80L)
Zahlungsarten: Barzahlung; Banküberweisung (QR-Rechnung/eBill, CH-IBAN); TWINT; Visa/Mastercard; PayPal. Die je nach Auftrag verfügbare Zahlungsart wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Zahlungslink oder in der Rechnung verbindlich ausgewiesen. Unbestrittene Forderungsteile bleiben auch bei Reklamation fristgerecht zahlbar; strittige Positionen werden gemäss Reklamationsverfahren geprüft.
Zahlungsabwicklung: Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe und/oder PostFinance sowie deren angebundene Akzeptanzpartner.
TWINT-Hinweis: Bei Wahl der Zahlungsart TWINT kann die Leistung zeitlich nachgelagert erbracht werden. Massgeblich ist der in Angebot/Auftragsbestätigung genannte Leistungstermin.
Mehr als 48h
Zeitpunkt der Stornierung
Gebühr
Mehr als 48h
§6 Witterungsklausel
24–48h
§7 Pflichten des Auftraggebers
Weniger als 24h
50%
Kein Einlass / Nichterscheinen
100% Mindestaufwand
§6 Witterungsklausel
Bei Regen, Frost (unter 5°C), Sturm oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen kann Dynaev GMBH den Termin kostenfrei verschieben. Ankündigung mindestens 2 Stunden vor geplantem Beginn. Diese Klausel gilt für gewöhnliche widrige Witterungsverhältnisse; für ausserordentliche Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsche etc.) gilt §17 Force Majeure mit dem Recht zur Vertragsauflösung.
§7 Pflichten des Auftraggebers
§8 Gewährleistung Gartenarbeit (JardinSuisse-Standard)
8.1 Strutture fisse (fondazioni, terrazzi, muri, vialetti): 5 anni ex art. 371 par. 1 Codice delle obbligazioni svizzero.
8.2 Pflanzenarbeiten und bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Abnahme.
8.3 Anwachsgarantie (Pflanzgarantie):
8.4 Ausschlüsse Anwachsgarantie:
§8 Gewährleistung Gartenarbeit (JardinSuisse-Standard)
8.1 Strutture fisse (fondazioni, terrazzi, muri, vialetti): 5 anni ex art. 371 par. 1 Codice delle obbligazioni svizzero.
8.2 Pflanzenarbeiten und bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Abnahme.
8.3 Anwachsgarantie (Pflanzgarantie):
Bedingung
Regelung
Mit Pflegevertrag
12 Monate Anwachsgarantie (JardinSuisse-Standard: eine Vegetationsperiode)
§9 Haftung
9.1 Responsabilità solo in caso di negligenza grave o dolo (art. 100 cpv. 1 Codice delle obbligazioni svizzero).
9.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
9.3 Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung besteht gemäss aktuell gültiger Police; Versicherungsnachweis wird auf Anfrage bereitgestellt.
8.4 Ausschlüsse Anwachsgarantie:
§10 Dauerverträge Gartenpflege
10.1 Saisonal (April–Oktober) oder ganzjährig verfügbar.
10.2 Mindestlaufzeit: 3 Monate.
10.3 Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
§11 Schneeräumung und Winterdienst
11.1 Separater saisonaler Winterdienstvertrag (Laufzeit Oktober–März).
11.2 Reaktionszeit: 2 Stunden nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung.
§9 Haftung
9.1 Responsabilità solo in caso di negligenza grave o dolo (art. 100 cpv. 1 Codice delle obbligazioni svizzero).
9.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
9.3 Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung besteht gemäss aktuell gültiger Police; Versicherungsnachweis wird auf Anfrage bereitgestellt.
9.4 Ausschlüsse: Schäden durch nicht deklarierte Untergrundleitungen; Tierschäden nach Auftragsabschluss; Witterungsschäden nach Auftragsabschluss.
§10 Dauerverträge Gartenpflege
10.1 Saisonal (April–Oktober) oder ganzjährig verfügbar.
10.2 Mindestlaufzeit: 3 Monate.
10.3 Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
§11 Schneeräumung und Winterdienst
11.1 Separater saisonaler Winterdienstvertrag (Laufzeit Oktober–März).
11.2 Reaktionszeit: 2 Stunden nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung.
11.3 Streumittel: Verwendung von Streusplit gemäss USG und Gewässerschutzgesetz.
11.4 Räumungsprotokoll: Jeder Winterdienst-Einsatz wird protokolliert (Datum, Uhrzeit, Massnahmen). Das Protokoll dient als Haftungsnachweis im Schadensfall.
11.5 Haftung Winterdienst: Die Haftung des Auftragnehmers für Personenschäden infolge Glätte ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten wurden und ein lückenloses Räumungsprotokoll vorliegt.
§12 Datenschutz
Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.dynaev.ch/datenschutz
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
5. Per i contratti di lavoro e di servizi, l'art. 377 Codice delle obbligazioni svizzero rimane riservato.
§14 Salvatorische Klausel
§17 Höhere Gewalt und Witterungsereignisse (Force Majeure)
§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)
17.1 Als höhere Gewalt gelten: ausserordentliche Trockenperioden mit Wassernutzungsverboten, Schädlingskalamitäten (amtlich angeordnete Quarantänemassnahmen), Naturkatastrophen (Erdrutsche, Hochwasser im Kanton Uri), behördliche Betretungsverbote, Pandemien, Streiks, unvorhersehbare Materialengpässe.
§16 Rücktritt und Stornierung bei Fernabschlüssen
17.2 Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kostenfreie Neuterminierung.
17.3 Winterdienst-Spezialregel: Extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit des Personals gefährden, berechtigen zur temporären Leistungsunterbrechung.
17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung.
16.4 Rücktrittserklärungen sind schriftlich an hello@meintueftler.ch zu richten.
§17 Höhere Gewalt und Witterungsereignisse (Force Majeure)
17.1 Als höhere Gewalt gelten: ausserordentliche Trockenperioden mit Wassernutzungsverboten, Schädlingskalamitäten (amtlich angeordnete Quarantänemassnahmen), Naturkatastrophen (Erdrutsche, Hochwasser im Kanton Uri), behördliche Betretungsverbote, Pandemien, Streiks, unvorhersehbare Materialengpässe.
17.2 Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kostenfreie Neuterminierung.
17.3 Winterdienst-Spezialregel: Extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit des Personals gefährden, berechtigen zur temporären Leistungsunterbrechung.
17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung.
§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
18.1 Beanstandungen schriftlich an hello@meintueftler.ch | +41 44 244 99 71 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen. Bei Pflanzenausfällen: Dokumentation mit Fotos erforderlich.
18.2 Anwachsgarantie-Reklamationen: Schriftliche Meldung mit Fotodokumentation innert 5 Tagen nach Feststellung.
18.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri. Obligatorischer Schlichtungsversuch vor Klageerhebung.
18.4 Gerichtsstand: Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände gelten (insbesondere im Konsumentenschutz), ist Gerichtsstand Silenen, Kanton Uri. Es gilt Schweizer Recht.
Version 1.2 | Stand: März 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH
Abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/agb/garten